6.1.1. Mandantenstammdaten

Versionsgeschichte
22.2.2021 MZ
hinweise zu TFS-32349
Version 3.32.200 28.4.2014 MZ
erweitert (DB3010)
Version 3.32.100 23.10.2013 MZ
erweitert (DB2857,DB2858,DB2780,RDB011)

Nach der Einrichtung eines Mandanten (siehe Kapitel 4, Einrichtung eines Mandanten) werden in diesem Arbeitsblatt die eingerichteten Daten dargestellt. Hier können Sie auch noch Änderungen vornehmen.

Abbildung 6.28. Mandantenstammdaten

Die Feldinhalte sind großteils bereits bei der Einrichtung beschrieben worden oder bereits aus der Einrichtung der MOS'aik-Projektverwaltung (siehe Handbuch Projektverwaltung - Firmenstammdaten) bekannt.

Darüber hinaus sind hier noch folgende Einstellungen zu erwähnen:

  • Das hier angegebene Land muss beim Stapelbuchen für hybride Systeme mit dem Land des angemeldeten Benutzers übereinstimmen.

  • Die Gläubiger-ID muss eingetragen werden, um SEPA-Lastschriften durchführen zu können. Lesen Sie hierzu mehr in den Themenbereichen "Zahlungsdatenaustausch" und "Europäischer Zahlungsverkehrsraum (SEPA)".

  • Im Feld OP Verrechnung können Sie einstellen, ob beim buchenden Druck von Zwischen- und Schlussrechnungen eine automatische OP-Verrechnung durchgeführt werden soll. Bei Auswahl der Einstellung Automatisch wird wie folgt verrechnet:

    • Zahlungen auf Akonto- und Anzahlungsrechnungen werden mit der nächsten Soll-versteuernden, aufbauenden Rechnung verrechnet.

    • Der Restbetrag von Soll-versteuerten Einzelrechnungen wird mit der nächsten Soll-versteuernden, aufbauenden Rechnung verrechnet.

  • Im Feld Mahnstufen hinterlegen Sie, wie oft Sie einen Offenen Posten maximal mahnen wollen. Die Voreinstellung für die Mahnstufen ist drei. Nach dem Erreichen der höchsten Mahnstufe können Sie den Offenen Posten manuell als uneinbringliche Forderung kennzeichnen.

  • Der Mahngrenzbetrag gibt den Betrag von Sammelmahnungen an, ab dem eine Mahnung erfolgen soll. Offene Posten mit geringeren Beträgen werden nicht angemahnt, d.h. beim Drucken der Mahnungen (siehe Kapitel 5, Mahnvorschlagsliste) nicht berücksichtigt. Geben Sie hier einen Betrag größer oder gleich null (0) ein (z.B. 0,01 €) um Mahnungen für alle ausstehenden Beträge zu erzeugen. Beachten Sie, dass bei fehlender Einstellung auch eventuelle negative Beträge gemahnt werden!

    Damit Fehler nach einer Änderung der Basiswährung (z.B. in SFr) vermieden werden, ist auch der Wert "0" zulässig. Eine Mahnung erfolgt jedoch nur bei von "0" abweichenden OP mit einem Mindestbetrag in Höhe des eingestellten Mahngrenzbetrages.

  • Der Inhalt im Feld Grenztage dient der Voreinstellung der Skontozeitspanne in der Zahlungsvorschlagsliste als auch im Anweisen-Dialog. Siehe dazu den Themenbereich Zahlungsdatenaustausch.

  • Der Grenzbetrag enthält den Maximalbetrag, bis zu dem Schecks und Überweisungen ausgestellt werden.

  • OP-Ausgleich bis % und OP-Ausgleich bis € werden beim automatischen Ausgleichen von Rest-Offenen-Posten benötigt. In unserem Fall bedeutet dies, der Restbetrag darf drei Prozent der Rechnungssumme nicht überschreiten und maximal 5,00 € betragen.

  • Begleitzettel

    Begleitzettel werden im SEPA-Zahlungsverkehr nicht mehr verwendet.

  • Im Feld #-Kreis Mandate können Sie den zu verwendenden Nummernkreis für Ihre SEPA-Lastschriftmandate nachschlagen.