Kapitel 4. Einrichtung eines Mandanten

Versionsgeschichte
Version 4.42.100 28.1.2022 MZ
erweitert (TFS-36825)
Version 4.41.000 14.1.2020 MZ
erweitert (TFS-10563,TFS-12424,TFS-12605,TFS-12710,TFS-10556)
21.8.2017 MZ
Zusammenfassung der folgenden Abschnitte
Buchen ohne eingerichtete Finanzverwaltung
Wenn die MOS'aik-Finanzverwaltung noch nicht eingerichtet, aber das Modul Systemmodul Finanzbuchhaltung gekauft wurde, erscheint auf der Startseite folgende Meldung:

Die Buchhaltung steht erst nach dem Einrichten des Mandanten vollständig zur Verfügung. Bis dahin können Sie Buchungen im Rahmen der OP-Verwaltung jedoch ohne Journal und Salden tätigen.

Bei nicht eingerichteter MOS'aik-Finanzverwaltung werden beim Rechnungsdruck in der MOS'aik-Projektverwaltung direkt Offene Posten in der OP-Verwaltung der Finanzverwaltung angelegt. Diese Offenen Posten erzeugen dabei weder Datensätze im Buchungsjournal noch werden die Salden für die beteiligten Sach- und Personenkonten geführt.

Informationen zur Mandanteneinrichtung:

Mandanteneinrichtung

Das Dialogfeld steht nur bei Einsatz des G3-Buchungssystems zur Verfügung bzw., wenn das Modul Systemmodul Finanzbuchhaltung nicht lizenziert ist. Wenn Sie hybrid mit lizenzierter Finanzverwaltung arbeiten und damit das G4-Buchungssystem verwenden, kann der Dialog nicht aufgerufen werden. In diesem Fall melden Sie sich in der Anwendung 'allround' an und rufen Sie die entsprechende App auf.

  • Alle aktiven Benutzer (außer dem Administrator) müssen sich für die Einrichtung abmelden.

  • Bei hybridem Einsatz muss für die Einrichtung zunächst der Wartungsmodus über das Menü Extras > Wartungsmodus der MOS'aik-Finanzverwaltung aktiviert werden. Bei reinem Einsatz von MOS'aik wird der Wartungsmodus nicht berücksichtigt.

  1. Einrichten eines neuen Mandanten

    Die Einrichten eines neuen Mandanten wird in Abschnitt Abschnitt 4.1, „Einrichten eines neuen Mandanten“ beschrieben.

  2. Einrichtung für einen bestehenden Mandanten

    Wenn Sie das Modul Systemmodul Finanzbuchhaltung erst später erworben haben oder bereits vor der ersten Einrichtung des Mandanten mit dem MOS'aik-Programm gearbeitet wurde und Offene Posten, z.B. durch das Buchen von Rechnungen, erzeugt wurden, sind wichtige Sachverhalte vor der Einrichtung der MOS'aik-Finanzverwaltung zu berücksichtigen. Befolgen Sie dazu die Informationen im Themenbereich Nachträgliche Einrichtung MOS'aik-Finanzverwaltung.

Währungsumstellung

Sollte es notwendig sein, eine Währungskonvertierung in einem bestehenden System durchführen zu müssen, dann beachten Sie vorher folgende Punkte:

Vorbereitungen auf die Umstellung

  • Die letzte Buchungsperiode des abgelaufenen Wirtschaftsjahres muss endgültig abgeschlossen sein. Das bedeutet, dass alle Buchungen, insbesondere auch Abschlussbuchungen in der noch aktuellen Währung getätigt sein müssen. Die aktuelle Buchungsperiode muss die erste des neuen Wirtschaftsjahres sein.

  • Vor der Konvertierung in die neue Währung sollten alle buchhalterischen Pflichtauswertungen für das abgelaufene Wirtschaftsjahr ausgedruckt werden. Das sind Buchungsjournale, Kontoblätter und Umsatzsteuervoranmeldungen und vor allen Dingen auch Bilanz und GuV.

  • Für den Fall, dass schon Buchungen im neuen Wirtschaftsjahr erfolgt sind, sollte auch das Erfassungsjournal ausgedruckt werden, um nachher diese Buchungen in der neuen Währung wiederholen zu können.

  • Bringen Sie den Referenzkurs in der Tabelle Zahlungsmittel auf den aktuellen Stand.

  • Wie vor jedem Abschluss sollte natürlich auch vor der Währungsumstellung eine Datensicherung erfolgen.

Die einzelnen Schritte zur Konvertierung sind in Abschnitt Abschnitt 4.3, „Währungsumstellung für bestehende Systeme“ beschrieben.

Umstellung des Sachkontenrahmens

Der Sachkontenrahmen ist standardmäßig auf SKR03 voreingestellt.

  • Auch vor der Umstellung des Sachkontenrahmens, z.B. von SKR03 auf SKR04, muss unbedingt eine Datensicherung erfolgen und zu allen Sachkonten z.B. eine SKR04-Kontonummer bzw. ein Alias 4 Konto im System hinterlegt sein.

  • Für die Dauer der MOS'aik-Umstellung müssen sich alle Benutzer abmelden.

  • Falls die Umstellung nicht fehlerfrei mit entsprechender Erfolgsmeldung (z.B. aufgrund unvollständiger Vorbereitungen) durchlaufen wird, muss in jedem Fall der vorherige Systemzustand mithilfe der letzten Datensicherung wiederhergestellt werden.

Befolgen Sie dazu die Informationen im Themenbereich Nachträgliche Einrichtung MOS'aik-Finanzverwaltung.

Erweitertes Buchungsschema (XBS)

Die MOS'aik-Finanzverwaltung kann um das kostenpflichtige Erweiterungsmodul Systemmodul Integrierte Finanzbuchhaltung ergänzt werden.

  • Damit werden beim Buchen aller buchhalterisch relevanten Vorgänge in der Projektverwaltung automatisch Buchungen für die Finanzverwaltung erzeugt. Dabei werden Lagerbewegungen, Inventurdifferenzen und Daten der Nachkalkulation berücksichtigt. Im Rahmen des "Erweiterten Buchungsschemas" (auch: "Extended Booking System" - XBS) werden z.B. warenbezogene Buchungen der MOS'aik-Projektverwaltung (z.B. durch einen Kundenauftrag, eine Bestellung beim Lieferanten, eine Lieferung an den Kunden, die Materialnachkalkulation, Inventurdifferenzen) in den Buchungsstapel der MOS'aik-Finanzverwaltung übertragen und dort verbucht. Erlösbuchungen erfolgen erst beim finanzbuchhalterischen Abschluss eines Auftrags.

  • Zur Einrichtung und zum Einsatz der integrierten Finanzbuchhaltung mit dem erweiterten Buchungsschema lesen Sie den Themenbereich Erweitertes Buchungsschema.