Kapitel 4. Einrichtung eines Mandanten
Versionsgeschichte | ||
---|---|---|
Version 4.42.100 | 28.1.2022 | MZ |
erweitert (TFS-36825) | ||
Version 4.41.000 | 14.1.2020 | MZ |
erweitert (TFS-10563,TFS-12424,TFS-12605,TFS-12710,TFS-10556) | ||
21.8.2017 | MZ | |
Zusammenfassung der folgenden Abschnitte |

Die Buchhaltung steht erst nach dem Einrichten des Mandanten vollständig zur Verfügung. Bis dahin können Sie Buchungen im Rahmen der OP-Verwaltung jedoch ohne Journal und Salden tätigen. |


Informationen zur Mandanteneinrichtung:
Mandanteneinrichtung |
Das Dialogfeld steht nur bei Einsatz des G3-Buchungssystems zur Verfügung bzw., wenn das Modul Systemmodul Finanzbuchhaltung nicht lizenziert ist. Wenn Sie hybrid mit lizenzierter Finanzverwaltung arbeiten und damit das G4-Buchungssystem verwenden, kann der Dialog nicht aufgerufen werden. In diesem Fall melden Sie sich in der Anwendung 'allround' an und rufen Sie die entsprechende App auf.
|
Währungsumstellung |
Sollte es notwendig sein, eine Währungskonvertierung in einem bestehenden System durchführen zu müssen, dann beachten Sie vorher folgende Punkte: Vorbereitungen auf die Umstellung
Die einzelnen Schritte zur Konvertierung sind in Abschnitt Abschnitt 4.3, „Währungsumstellung für bestehende Systeme“ beschrieben. |
Umstellung des Sachkontenrahmens |
Der Sachkontenrahmen ist standardmäßig auf SKR03 voreingestellt.
Befolgen Sie dazu die Informationen im Themenbereich Nachträgliche Einrichtung MOS'aik-Finanzverwaltung. |
Erweitertes Buchungsschema (XBS) |
Die MOS'aik-Finanzverwaltung
|