28.5.9. Wie unterscheiden sich die diversen Rechnungsarten?

Versionsgeschichte
Version 4.42.000 26.3.2021 MZ
erweitert (TFS-30713,TFS-30716)
28.6.2019 MZ
Umbau von QANDA => SECT<N>

MOSER 'allround' unterstützt verschiedene Rechnungsarten, die wie folgt, eingesetzt werden können:

Mit der vorliegenden Programmversion sind umfassende Verbesserungen umgesetzt worden, die insbesondere die Möglichkeit gesetzlicher Steueränderungen während laufender Projekte betreffen. Damit ist eine Abgrenzung der Aufträge in der Regel nicht erforderlich und es kann jederzeit eine Abrechnung erfolgen (siehe Nettoprinzip, Summenblock).

Dennoch gibt es einige Sonderfälle, wie beispielsweise die Verwendung von Bruttozu- oder Abschlägen sowie Gewährleistungseinbehalten, die bei Einsatz von Soll-versteuerten Zwischenrechnungen über mehrere Steuerperioden nicht verarbeitet werden können.

Moser empfiehlt aus diesem Grund für aufbauende Abrechnungsketten den Einsatz von Ist-versteuerten Akontoanforderungen bzw. Anzahlungsrechnungen. Diese werden zum Projektabschluss ebenfalls mit einer Soll-versteuerten Schlussrechnung final abgerechnet und unterliegen keinen besonderen Einschränkungen.

Abbildung 28.20. Rechnung

Einfache Abrechnung

Mit einer Rechnung werden vereinbarte Leistungen abgerechnet. Idealerweise existiert zu jeder Rechnung ein separater Auftrag und ggf. ein zugehöriges Angebot.

Abbildung 28.21. Zwischenrechnung

Schrittweise Abrechnung nach Baufortschritt (Aufbauend)

Die Zwischenrechnung dient der Abrechnung von bereits erbrachten Leistungen. Es können dabei beliebig viele Zwischenrechnungen erstellt werden. Nach vollständiger Leistungserbringung wird eine Schlussrechnung erstellt. Der typische Ablauf sieht damit wie folgt aus:

Siehe dazu auch den nachfolgenden Punkt Schlussrechnung.

Zwischenrechnungen unterliegen der SOLL-Versteuerung, d.h., dass die Umsatzsteuer mit Rechnungsstellung fällig wird.

Abbildung 28.22. Abschlagsrechnung

Schrittweise Abrechnung nach Baufortschritt (Nicht aufbauend)

Die Abschlagsrechnung dient der Abrechnung von (teilweise) erbrachten Leistungen. Es können dabei beliebig viele Abschlagsrechnungen erstellt werden. Nach vollständiger Leistungserbringung wird eine Schlussrechnung erstellt. Der typische Ablauf sieht damit wie folgt aus:

Beachten Sie, dass Abschlagsrechnungen in MOSER 'allround' nicht aufbauend sind und deshalb nicht in der Schlussrechnung abgezogen werden! Siehe dazu auch den nachfolgenden Punkt Schlussrechnung.

Weiterhin unterliegen Abschlagsrechnungen der SOLL-Versteuerung, d.h., dass die Umsatzsteuer mit Rechnungsstellung fällig wird.

Abbildung 28.23. Anzahlungsrechnung

Schrittweise Abrechnung nach Baufortschritt (Aufbauend, Akonto)

Die Anzahlungsrechnung dient der Abrechnung von (teilweise nicht) erbrachten Leistungen. Es können dabei beliebig viele Anzahlungsrechnung erstellt werden. Nach vollständiger Leistungserbringung wird eine Schlussrechnung erstellt. Der typische Ablauf sieht damit wie folgt aus:

Siehe dazu auch den nachfolgenden Punkt Schlussrechnung.

Anzahlungsrechnungen unterliegen der IST-Versteuerung, d.h., dass die Umsatzsteuer mit dem Zahlungseingang fällig wird.

  • Schrittweise Abrechnung nach Baufortschritt (Nicht aufbauend, Akonto)

    Die Akontoanforderung dient der Abrechnung von (teilweise nicht) erbrachten Leistungen. Es können dabei beliebig viele Akontoanforderungen erstellt werden. Nach vollständiger Leistungserbringung wird eine Schlussrechnung erstellt.

    Akontoanforderungen unterliegen der IST-Versteuerung, d.h., dass die Umsatzsteuer mit dem Zahlungseingang fällig wird.

  • Schlussrechnung

    Zur Endabrechnung eines Auftrags für den zuvor eine oder mehrere Zwischen-, Abschlags-, Anzahlungsrechnungen oder Akontoanforderungen erstellt wurden, wird eine Schlussrechnung erstellt. Darin werden bereits eingegangene Zahlungen abgezogen.

    • Über das Seitenmenü > Vorgangseigenschaften > Abrechnungsgrundlagen kann für Aufträge und Schlussrechnungen ein Gewährleistungseinbehalt festgelegt werden.

  • Gutschrift

    Zusätzlich können Rechnungskorrekturen, Rückvergütungen oder Kostenerstattungen über Gutschriften gebucht werden. Dabei verringert eine Gutschrift die Forderungen gegenüber dem Kunden oder führt zu einer Rückerstattung.