2.1.3. Nachbereitungen MOS'aik 3.32.100

Neue SEPA-Zahlungsmittel einrichten

Wenn Sie den MOS'aik-Zahlungsverkehr nutzen, müssen Sie Ihre Geschäftsprozesse rechtzeitig auf die neuen SEPA-Zahlungsmittel umstellen, die ab dem 1. August 2014 die vorhandenen nationalen Überweisungen und Lastschriften sowie das DTAUS-Clearingformat ablösen!

Die notwendigen Informationen und Anweisungen für die Umstellung erhalten Sie im Themenbereich Europäischer Zahlungsverkehrsraum (SEPA) (Online-Hilfe). Hier steht Ihnen auch eine übersichtliche SEPA-Checkliste zur Verfügung, welche Ihnen bei der systematischen Anpassung Ihres Zahlungsverkehrs behilflich ist.

Neue SEPA-Zahlungsarten
Die neue SEPA-Zahlungsart SEPA-LASTSCHRIFT für den MOS'aik-Zahlungsverkehr wird beim Update automatisch in die Mandantendatenbank übernommen.

Weitere Informationen zum Einsatz von SEPA-Zahlungsarten finden Sie im Zahlungsdatenaustausch sowie im Themenbereich Europäischer Zahlungsverkehrsraum (SEPA) (Online-Hilfe). Hier steht Ihnen auch eine übersichtliche SEPA-Checkliste zur Verfügung, welche Sie bei der systematischen Anpassung Ihres Zahlungsverkehrs unterstützt.

Neues Sachkonto einrichten
Im Standardlieferumfang (siehe MOS'aik Standardreferenz, Online-Hilfe) enthalten ist das neue Sachkonto 8741 (Gewährte Skonti nach § 13b UStG). Das Konto ist als Skontokonto den Steuerarten §13b-U0, A-§19.1a-U0, BE-v-U0 und NL-v-U0 zugeordnet. Wenn Sie einen "benutzerdefinierten" Sachkontenrahmen verwenden, verfahren Sie gemäß Abschnitt "Nachbereitungen MOS'aik-Finanzverwaltung", um das neue Sachkonto zuzufügen.
Mareon Einstellungen wiederherstellen
Aufgrund von Änderungen für das Mareon-Portal müssen Benutzereinstellungen für das Mareon-Arbeitsblatt Service | Aufträge | Mareon Service Portal (z.B. die Spaltenauswahl, Filtereinstellungen, Benutzername, Kennwort) einmalig erneut vorgenommen werden. Siehe dazu auch den Themenbereich Mareon Service Portal und IGIS Handwerkerkopplung.
Mahngrenzbetrag
Im Arbeitsblatt mit den Mandantenstammdaten kann jetzt ein Mahngrenzbetrag eingestellt werden; dieser definiert den kleinsten Betrag ab dem gemahnt wird (nur für Sammelmahnungen). Zur Mahnung anstehende offene Posten werden, wenn das Feld Mahngrenzbetrag leer ist, auch dann gedruckt, wenn der Mahnbetrag negativ ist (wie bei Kontoauszügen). Nach dem Update sollte deshalb ggf. der Betrag auf 0,01 € (oder einen anderen positiven Betrag) festgelegt werden (mehr dazu im Handbuch Finanzverwaltung) (Online-Hilfe).