1.2.2. Lastschrifteinzug beim Kunden

Versionsgeschichte
Version 3.32.100 5.11.2013 MZ
neu (DB2789)

Mit der Einführung von SEPA müssen Lastschriften über ein sogenanntes Fälligkeitsdatum verfügen und werden nicht wie zuvor "per Sicht", d.h. beim Eingang des Auftrags bei der Bank, fällig. Beim Fälligkeitsdatum handelt es sich um den Termin, zu dem die Bank den ausstehenden Rechnungsbetrag Ihres Kunden von dessen Konto einziehen soll. Diesen Termin teilen Sie Ihrem Kunden typischerweise auf der Rechnung mit, die spätestens 14 Tage vor dem Termin dem Kunden zugestellt sein muss. Sie haben hier allerdings die Möglichkeit mit Ihrem Kunden individuell andere Absprachen zu treffen.

Es steht das SEPA-Basislastschriftverfahren CORE (SEPA Core Direct Debit - SDD Core) zur Verfügung.

  • Eine Basislastschrift dieses Typs muss für Erst- und einmalige Lastschriften dazu spätestens fünf Bankarbeitstage vor der Abbuchung bei der Bank eingereicht werden. Für Folgelastschriften ist diese Vorlaufzeit auf zwei Bankarbeitstage reduziert.

  • Die Vorlaufzeit räumt den ausführenden Finanzinstituten die erforderliche Zeit für die Durchführung der Transaktionen ein. Allerdings müssen Sie beachten, dass sämtliche Lastschriften maximal 14 Tage vor dem Fälligkeitstermin bei der Bank eingereicht werden dürfen. Das bedeutet, dass Sie nicht grundsätzlich mit dem Rechnungsdruck auch die Bankdatei erzeugen und einreichen dürfen!

Tipps zum Umgang mit SEPA-Lastschriften

Aufgrund dieser Vorgaben setzt der Einsatz von SEPA-Lastschriften eine gründliche Planung voraus. So ist es z.B. sinnvoll, ähnlich der regelmäßigen Prüfung der Zahlungsvorschlagsliste, auch die Liste der angewiesenen Lastschriften regelmäßig zu prüfen und Bankdateien im jeweiligen Zeitfenster zu erstellen und zu übermitteln.

Welche betrieblichen Überlegungen und Anpassungen sinnvoll sind, lesen Sie im Themenbereich Europäischer Zahlungsverkehrsraum (SEPA), Abschnitt "Betriebliche Planung".

Zusätzliche Informationen zum Thema Lastschriftverfahren erhalten Sie außerdem von der Deutschen Bundesbank.