6.9.5. Einzelne Rechnungen
Bei einzelnen Rechnungen, werden nur die Arbeiten berechnet, die seit der letzten Rechnungsschreibung durchgeführt wurden (dies gilt sinngemäß auch für die erste Rechnung).
Zur Erstellung einer 1. Rechnung kopieren Sie den Auftrag in eine Rechnung und passen die zu berechnenden Mengen an. Falls Sie die Mengen des Auftrags nicht in die Rechnung kopieren möchten, setzen Sie die "Vorbelegung der Eingabemenge" entsprechend. Die Mengen können auch in einem Teilaufmaß erfasst und übernommen werden (siehe Kapitel Kapitel 10, Aufmaße).
Zur Erstellung einer weiteren Rechnung kopieren Sie die letzte Rechnung und passen die zu berechnenden Positionen und Mengen an.
Beim buchenden Druck einer Rechnung werden ein OP gebildet und statistische Umsatzdaten gebucht.
Falls Sie Einzelrechnungen in einer Schlussrechnung abrechnen möchten, müssen Sie unbedingt darauf achten, dass jede Rechnung alle Positionen enthält. Nur so ist sichergestellt, dass die Umsatzbuchungen korrekt durchgeführt werden!
Zur Erstellung der Schlussrechnung kopieren Sie die letzte Einzelrechnung. Im Auftrag enthaltene und in den zuvor geschriebenen Rechnungen bereits abgerechnete Positionen werden in der Schlussrechnung durch Abzug berücksichtigt.