2.1. Maximale Anzahl der Mahnstufen
Mit jeder Mahnung wird eine neue Mahnstufe erreicht. Das Mahnwesen unterstützt dazu bis zu sieben Mahnstufen. Typischerweise möchten Sie jedoch nicht so viele Mahnungen versenden. Aus diesem Grund wird MOS'aik mit der Voreinstellung von maximal 3 Mahnungen ausgeliefert.
Durch die Begrenzung wird ein Offener Posten bei Erreichen der maximalen Mahnstufe automatisch als uneinbringliche Forderungen geführt und erscheint nicht mehr in der Liste der fälligen offenen Posten bzw. nicht mehr in der Mahnvorschlagsliste.
Der Maximalwert kann in den Mandantenstammdaten der MOS'aik-Finanzverwaltung
individuell angepasst werden:

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Im Feld Mahnstufen legen sie die maximale Mahnstufe bzw. die maximale Anzahl der Mahnungen fest [1..7].
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Mit dem Mahngrenzbetrag legen Sie fest, ab welchem Betrag offene Posten in Sammelmahnungen aufgeführt werden.
Zur Mahnung anstehende offene Posten werden, wenn das Feld
Mahngrenzbetrag
leer ist, auch dann gedruckt, wenn der Mahnbetrag negativ ist (wie bei Kontoauszügen). Aus diesem Grund sollte der Betrag auf 0,01 € oder einen anderen positiven Betrag eingestellt werden.