3.2.1. Erstellen von Pauschalanzahlungsrechnungen mit der Akontoverwaltung

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27.10.2021 MZ
Beispiel/Bilder überarbeitet
Version 3.33.000 24.09.2014 MZ
erweitert (DB3094)
Version 3.31.103 WW
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Um eine Pauschalanzahlungsrechnung mit der Akontoverwaltung zu erstellen, stellen Sie im Arbeitsblatt Alle Aufträge auf den entsprechenden Auftrag ein ...

Abbildung 3.19. Alle Aufträge


... und wählen die Funktion Akontoverwaltung:

Abbildung 3.20. Akontoverwaltung


  • Bereits gebuchte Vorgänge finden Sie im Bereich Einzelaufstellung der Vorgänge ....

  • Wählen Sie als Vorgangsart eine Pauschalanzahlungsrechnung.

    Im Feld Vorgangsart werden nur die für den aktuellen Benutzer (siehe auch den Themenbereich Benutzerverwaltung - Zugriffsrechte für Vorgangsarten und Projekte ) und für die im Mandanten eingestellte Art der Besteuerung (Soll/Ist) erlaubten Vorgangsarten angeboten.

    So werden bei eingestellter Ist-Versteuerung des Mandanten Vorgangsarten mit Ist-Versteuerung nicht angezeigt, da diese durch andere Rechnungsarten ersetzt werden können (siehe auch Vorgangsarten und Arbeitsabläufe - Rechnungsvorgänge).

  • Sie können den Rechnungswert als Anteil % vom Auftragswert oder als festen Betrag erfassen.

  • Klicken Sie zuletzt auf Vorgang speichern ....

  • Das Anlegen von Pauschalanzahlungsrechnung wird abgelehnt, wenn zum aktuellen Auftrag bereits eine Schlussrechnung angelegt wurde.

  • Abbildung 3.21. Akontoverwaltung


    Der neue Vorgang wird in das Projekt eingefügt und in der unteren Tabelle der Akontoverwaltung mit dem Status “Offen“ aufgelistet. Zum Bearbeiten und Buchen klicken Sie doppelt auf den Vorgang.

    Beim Druck der Pauschalanzahlungsrechnung ändert sich der Status in der Tabelle der Akontoverwaltung in „Abgeschlossen“.

Zum Erstellen der Schlussrechnung wählen Sie in der Akontoverwaltung die entsprechende Vorgangsart aus und klicken auf Vorgang speichern. Die Mengen für die Schlussrechnung werden dabei automatisch errechnet. Zahlungen auf vorherige Pauschalanzahlungsrechnungen werden in der Schlussrechnung in Abzug gebracht.