Kapitel 3. Anwenderdokumentation

Die Verpflichtung zur Dokumentation von Geschäftsvorfällen bezieht sich wesentlich auf deren Vollständigkeit, die Nachvollziehbarkeit sowie die Unveränderbarkeit der Daten. Dazu ist neben der Einhaltung der richtigen Arbeitsabläufe auch eine korrekte Einrichtung des Systems erforderlich (siehe Abschnitt 4.2, „Systemeinrichtung“). Darüber hinaus sind grundsätzliche Verhaltensweisen zu beachten, die der Sicherstellung einer vollständigen Datenerfassung dienen (siehe Abschnitt 3.2, „Grundsätzliche Hinweise“).

Es folgen die Abschnitte: