8.2.1.1. Zahlung buchen (Lieferanten)

Versionsgeschichte
Version 4.42.100 2.7.2021 MZ
erweitert (TFS-33375)
Version 3.35.001 26.6.2017 MZ
erweitert (DB3678)
Version 3.35.000 7.4.2017 MZ
erweitert (DB3614)
Version 3.34.000 16.12.2015 MZ
erweitert (DB3396)
Version 3.32.002 28.8.2013 MZ
erweitert (DB2714)

Zahlung an Lieferanten werden nach Erfassung der Eingangsrechnung typischerweise in der Zahlungsvorschlagsliste aufgeführt und darüber abgewickelt (siehe Abschnitt 8.2.4, „Zahlungsvorschlagsliste“).

Im Bereich Buchen | Allgemein | Kasse/Bank können Sie Zahlungen direkt über das Menü Buchen > Zahlung buchen ... erfassen. Dies ist sicher der beste und eleganteste Weg, wenn Sie bei integrierter MOS'aik-Finanzverwaltung direkt vom Kontoauszug buchen. Wie dies gemacht wird, ist im Abschnitt Abschnitt 7.1.5, „Kasse/Bank“ beschrieben.

Sie können jedoch auch im Bereich Buchen | OP-Verwaltung Lieferanten | Offene Posten eine Zahlung zu einem Offenen Posten erfassen. Dazu markieren Sie den OP in der Liste und klicken auf die Funktion Zahlung buchen:

  • Das Feld Zahlungsdatum enthält als Voreinstellung das Tagesdatum. Als Voreinstellung für den Zahlbetrag dient der Restbetrag des Offenen Postens bzw. der Restbetrag abzgl. Skonto, wenn das Zahlungsdatum kleiner oder gleich dem Skontodatum ist.

  • Liegt die Zahlung innerhalb der Skontofrist, wird der Skontobetrag als Voreinstellung angezeigt.

Abbildung 8.58. Zahlung buchen

  • In das Feld Belegnummer tragen Sie die Nummer des Kontoauszugs ein.

  • Im Feld Gegenkonto wählen Sie das Geldkonto aus, von dem der Zahlbetrag ausgegangen ist.

  • Weicht der Zahlbetrag inklusive Skontobetrag vom Restbetrag ab (Unterzahlung), dann können Sie mit der Schaltfläche Skonto gewähren den Differenzbetrag als Skonto ausbuchen lassen. Gleiches gilt, wenn der Zahlbetrag außerhalb der Skontofrist liegt, Sie aber dennoch Skonto akzeptieren. Sonst bleibt ein Rest-OP erhalten.

  • In den Feldern Mahngebühr und Verzugszinsen erfassen Sie die im Zahlbetrag enthaltenen Beträge. Die gleichzeitige Eingabe eines Skontobetrags und einer Mahngebühr bzw. Verzugszinsen ist nicht möglich.

  • Die Steuerart wird automatisch aus dem Offenen Posten übernommen.

    Bei Zahlungen auf Offene Posten sind nur solche Steuerarten zulässig, die in den Aufteilungen des Offenen Postens vorkommen.

    Werden Offene Posten, die Sie als Saldovortrag erfasst haben, mit Skonto bezahlt, müssen Sie unbedingt die Steuerart angeben!

    In den Feldern Steuerart und Unternehmensbereich werden nur die nicht ausgeblendeten bzw. gelöschten Datensätze angezeigt (siehe Moser FAQ - Stammdaten ausblenden).

Buchen von Ausgleichsbeträgen

Im Dialogfeld zum Buchen einer Zahlung kann der Zahlbetrag auch "0" sein. Damit wird z.B. das Buchen reiner Ausgleichsbeträge ermöglicht.

  • Ein Ausgleichsbetrag von 0,00€ wird grundsätzlich nur gebucht, wenn dieser Ausgleichsbetrag vom Anwender explizit eingegeben wird.

  • Entsteht aus einer Folge von Buchungen ein Ausgleichsbetrag von 0,00€, so steht dieser Betrag als Ausgleich im OP.

Siehe dazu auch das "Handbuch Finanzverwaltung" zum Thema "Zahlungen buchen" für Kunden bzw. Lieferanten.

Über das Dialogfeld zum Bezahlen eines OP eingegebene Buchungen erzeugen Protokollbuchungen und ermöglichen damit das Stornieren von Zahlungen über Generalumkehrbuchungen.